Heimordnung

TAGESABLAUF

06.10 Uhr Wecken

06.20 Uhr Zimmerdurchgang (das Licht ist aufgedreht, Körperpflege)

06.30 – 06.45 Uhr Frühstück

07.00 Uhr Zimmerkontrolle (der Schüler wartet bei seinem Bett, das Zimmer ist gereinigt, Bettenbau in Ordnung,der Mistkübel ist leer, der Schüler liegt nicht mehr im Bett.
Mängelmeldung beim Heimwart)

12.20 – 12.45 Uhr Mittagessen

Während der Mittagspause ist das Schülerheim geöffnet. Die Schüler dürfen sich in den Wohnräumen aufhalten, müssen das Schülerheim aber spätestens um 13.00 Uhr verlassen. Je nach Jahreszeit müssen die Fenster tagsüber verschlossen bleiben oder dürfen nur gekippt sein. In Unordnung gebrachte Betten müssen wieder in einem ordentlichen Zustand sein. Vor dem Weggehen ist auch der Wohnbereich in Ordnung zu bringen. Am Freitag oder am Tag vor einem Feiertag wird zu Mittag das Zimmer um ca. 12.45 Uhr vom Erzieher kontrolliert (Kastenkontrolle - Schüleranwesenheit).

17.15 – 17.45 Uhr Abendessen

bis 19.15 Ausgang erlaubt

19.15 Uhr Lernzeit

Anwesenheitspflicht
alle SchülerInnen, ausgenommen jene, deren Abwesenheit genehmigt worden ist (Genehmigung durch die Direktion), sind im Zimmer.
Absolute Ruhe in den Zimmern;
nicht gestattet ist: das Lernen im Bett, Mobiltelefone, Laptop in Betrieb, das Fernsehen, die Benützung von Spielen, der Aufenthalt am Gang, Duschen, die Einnahme von Mahlzeiten.
Je nach Bedarf wird auf den Zimmern oder im Untergeschoß gelernt, wobei auf SchülerInnen mit schlechtem Lernerfolg besonderes Augenmerk gerichtet wird.

20.15 Uhr Lernzeitende durch den Erzieher

20.15 bis 20.30 Abendimbiss im Speisesaal

bis 21.15 Ausgang erlaubt.
In der Zeit von 20.20 Uhr – 21.10 Uhr ist eine Essenslieferung (z.B. Pizza) möglich. Die Ware muss jedoch beim Internatseingang übernommen werden. Eine rechtzeitige Bestellung ist notwendig.

21.15 Uhr: Anwesenheit im Internat
Internat/Raucherhof wird abgesperrt. Reinigungsdienst laut Aushang (Speisesaal, Raucherhof, Untergeschoß, Straße bis Trafik und Seitenstraße bei den geparkten Schülerautos)

21.30 Uhr: TV-Ende, Körperpflege, Zimmerreinigung, Aufenthalt im Zimmer

21.45 Uhr: Beginn des Zimmerdurchganges des Erziehers, SchülerInnen befinden sich in ihrem Bett
Nachtruhe (Licht ist ausgeschaltet, keine technischen Geräte wie Handy, Laptop)

Erziehungsmittel wie in der Schulordnung

Freizeit

Benützte und in Unordnung gebrachte Betten sind vor dem Verlassen des Schlafraumes wieder in Ordnung zu bringen

Verwendung von Elektrogeräten in den Schlafräumen: Haartrockner, Radios (Zimmerlautstärke!) und Mobiltelefone dürfen nur in der Freizeit verwendet werden.
Eigene Kaffeemaschinen, Toaster, Kühlschränke, Fernsehgeräte und auch Funkgeräte sind nicht erlaubt.
Lärmen und störendes Benehmen ist untersagt.
Zwecks Freizeitbeschäftigung stehen ein Fußballplatz, ein Computerraum, Tischtennis, Tischfußball, ein Playstation-Raum, sowie eine Kraftkammer zur Verfügung.

Rauchen – Alkohol – Suchtgifte:
Rauchen gefährdet die Gesundheit! Daher gilt im Internat absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur im Innenhof erlaubt. Das Rauchen vor dem Internat, auf der Stiege vor dem Haupteingang und am Gehsteig vor dem Internat, ist verboten.
Der Genuss sowie die Mitnahme von alkoholischen Getränken und Suchtgiften in das Internat ist verboten. Auch im gesamten Internatsaußenbereich/Schülerparkplatz ist der Drogen- und Alkoholkonsum nicht gestattet.

Verhalten außerhalb des Schülerheimes

Ausgang:
Die Schüler haben täglich außerhalb der Lernzeit (von 19.15 bis 20.15) Abendausgang bis 21.15 Uhr.
Ausnahmen werden von den ErzieherInnen bekannt gegeben. Die Information erfolgt an den/die SchülerIn.
Eine Beaufsichtigung während dieser Zeit ist nur im Internat gegeben.
Die SchülerInnen haben sich so zu verhalten, dass sie keinen Grund zur Beschwerde geben. SchülerInnen, die einen Sonderausgang von der Direktion haben, müssen das Schülerheim in der Lernzeit verlassen oder die Lernzeitordnung einhalten.

Die Anreise erfolgt am Sonntag bzw. am letzten schulfreien Tag in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.15 Uhr oder am Schultag vor Unterrichtsbeginn.

Für alle KFZ-Besitzer gilt, dass das Benützen des Kraftfahrzeuges von Montag Mittag bis Freitag Früh nicht erwünscht ist. Diese Maßnahme ist vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit sowie des Umweltschutzes zu sehen. Der Weg vom Internat zur Schule sowie der Rückweg soll daher zu Fuß erfolgen. Weiters sind Essenreste, Getränke und deren Verpackung nicht auf die Straße zu werfen.